LED-Beleuchtung für kommunale Straßen, Wege und Plätze
Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert der Bund bereits seit einigen Jahren die Umrüstung auf energieeffiziente Technologien auf kommunaler Ebene. Die Energiewende ist eine kommunale Verpflichtung und eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Finanziert wird die Energiewende durch Haushaltsmittel des Bundes sowie seit 2011 auch durch Mittel aus dem Sondervermögen Energie- und Klimafonds.
Was wird gefördert?
Hocheffiziente LED-Beleuchtung
Lichtmanagement (z.B. autonome Dimmung von AEC ILLUMINAZIONE)
Wie hoch ist die Förderung bei der LED-Außenbeleuchtung?
20% Förderung für Reduzierung des CO2-Ausstoß um 70%
25% Förderung für die Reduzierung des des CO2-Ausstoß um 80% mit Lichtsteuerung
Projektbegleitende Ingenieursleistungen werden mit 5% des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens gefördert (Innen- und Außenbeleuchtung)
Erweiterung des besonderen Förderpakets KSJSS: Kindertagesstätten, Schulen, Sportstätten, Schwimmbäder
LED Außenbeleuchtung: 30% Förderung
LED Innenbeleuchtung: 40% Förderung
Außenbeleuchtung - Wer ist antragsberechtigt?
Kommunen und 100% kommunale Verbünde
Betriebe mit mind. 50,1% kommunaler Beteiligung
Öffentliche, gemeinnützige, religionsgemeinschaftliche KiTas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen bzw. deren Träger (auch Länder)
Eingetragene Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus
Aktuelle Förderfenster zur Antragsstellung
01.07.2018 - 30.09.2018
01.01.2019 - 31.03.2019
01.07.2019 - 30.09.2019
Vorgabe CO2-Reduzierung/Förderung
> 70% = 20% Förderung
> 80% = 25% Förderung
bzw. 30% Förderung bei KSJSS-Projekten
Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 Euro
Mindestbetrag Projektgröße: 25.000€ bzw. 20.000€ bzw. 16.667€
Zweckbindungsfrist: 5 Jahre (geförderte Anlagen müssen im Eigentum des Antragstellers verbleiben).
Eine Fremdfinanzierung bzw. der Bezug von Dritt- und Fördermittel ist zulässig, aber um eine Förderung zu erhalten, müssen mind. 15% der Kosten mit Eigenkapital gedeckt werden.
Wie funktioniert die Auszahlung
Zuwendung < 25.000 €: nach Verwendungsnachweis
Zuwendung > 25.000 €: 80% Vorabauszahlung können mit PTJ (Projektträger Jüllich) vereinbart werden, 20% Schlusszahlungsvorbehalt
Fristen
Elektronische Einreichung (fristwahrend) des Antrags über easy-online bis Ende der Antragsfrist, binnen 14 Tagen ausdrucken, unterzeichnen und per Post an PTJ senden.
Ausgeschlossen von den Fördermaßnahmen sind
Prototypen und Eigenbauten
Laufende Ausgaben / Instandhaltung
Eigenleistungen
Retrofit-Lösungen: nicht nachhaltig
Projektlaufzeit und Ablauf
Die Projektlaufzeit beträgt 1 Jahr (keine Ausschreibung vor Bewilligungsbescheid). Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel auf 1 Jahr festgelegt. Das bedeutet, dass Vorhaben muss in diesem Zeitraum abgewickelt werden, also ausgeschrieben, begonnen, durchgeführt und abgeschlossen werden.
Fördermittelgeber ist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit und Bau (BMUB).
Projektmanager des BMUB: Projektträger Jülich (PTJ)
Adresse für Anträge:
Projektträger Jülich (PTJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Klima
Zimmerstraße 26-27
10969 Berlin
ptj-ksi@fz-juelich.de
Tel 030 20 19 95 77
Sie brauchen Unterstützung? Wir helfen Ihnen!
Wir wissen, wie zeitaufwendig es sein kann, sich mit allen Formalitäten vertraut zu machen. Doch daran sollte Ihr Projekt nicht scheitern. Wir begleiten Sie vom Anfang bis zum Ziel.
Zuerst klären wir in einem gemeinsamen unverbindlichen Gespräch, ob die Vorraussetzungen für einen erfolgreichen Förderantrag erfüllt werden. Anschließend unterstützen wir Sie bei der Planung der nächsten Schritte. Sprechen Sie uns noch heute an.
Ihre Ansprechpartnerin bei AEC ILLUMINAZIONE
Frau Cindy Dressel
Projektleitung "Fördermittel BMUB / LED-Umrüstung"
c.dressel@myaec.de
Tel +49 6081 6881 796